Aktuelles

1 %-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen

Der BFH hat mit Urteil vom 21.04.2010 VI R 46/08 entschieden, dass die 1 %-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Streitfall betrieb der Kläger eine Apotheke mit Arzneimittelherstellung und etwa 80 Mitarbeitern, darunter auch der Sohn des Klägers, der auch das höchste Gehalt aller Mitarbeiter erhielt. ...

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1 %-Regelung beim Bundesfinanzhof

Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt die Besteuerung von Firmenwagen nach der sog. 1 %-Regelung vom BFH überprüfen. Ein entsprechendes Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 51/11 anhängig. Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der BdSt, Steuerbescheide mit einem Einspruch anzufechten und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Der geldwerte Vorteil kann dabei entweder mit der sog. ...

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"Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der BFH hat mit Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11 entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch, die sog. “Praxisgebühren” , nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG können Steuerpflichtige “Beiträge zu Krankenversicherungen” als Sonderausgaben abziehen. Darunter fallen jedoch nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen, also letztlich der Vorsorge dienen. ...

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"Hände weg" vom Ehegattensplitting!

Die Forderung aus den Reihen der Opposition nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen ist für den Bund der Steuerzahler nicht akzeptabel. Grund: Das Ehegattensplitting stellt keine beliebige Vergünstigung dar, die frei nach politischer Laune gestaltet werden kann. Im Einzelnen: Die steuerliche Gleichbehandlung von Ehen ist notwendig. Das Ehegattensplitting sorgt für die steuerliche Berücksichtigung dieses Familienstandes. Für die Höhe der Steuerschuld eines Ehepaares darf es nämlich nicht darauf ankommen, ob einer allein das gesamte Familieneinkommen erwirtschaftet oder ob beide Ehegatten erwerbstätig sind. ...

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